Allgemeine Geschäftsbedingungen Tanzstudio "imTakt"
§1 Die Anmeldung über ein Onlineformular oder in schriftlicher Form
(Anmeldungsbuchung) gilt in allen Fällen als verbindlich. Bei mündlicher oder
telefonischer Anmeldung setzen wir eine Verbindlichkeit voraus.
§2 Rücktritt muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Der Nachweis hierfür ist stets
vom Kunden zu erbringen. Bei einem Rücktritt erhalten Sie für gezahlte Kurshonorare
eine Gutschrift, die Sie innerhalb eines Jahres ab Ausstellung verrechnen lassen
können. Ein Rücktritt bis 14 Tage nach Anmeldung kann gebührenfrei erfolgen. Danach
wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro pro Person fällig, die als Gutschrift
innerhalb eines Jahres ab Ausstellung für eine neue Kursbuchung verrechnet werden
kann. Bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Kursbeginn ist das volle Kurshonorar zu zahlen.
Dieses kann abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro pro Person innerhalb
eines Jahres ab Ausstellung für eine neue Kursbuchung (Gutschein) gutgeschrieben
werden. Ab dem Kursbeginn ist das volle Kurshonorar zu zahlen. Dies gilt auch bei
Nichtteilnahme oder Teilnahme an nur einer Unterrichtsstunde.
§3 Versäumte Stunden können gegebenenfalls in einem parallellaufenden Kurs gleicher
oder niedriger Stufe nachgeholt werden (ohne jeglichen Rechtsanspruch). Bei Krankheit
des Tanzlehrers ist das Tanzstudio „imTakt“ verpflichtet, Ersatzstunden anzubieten, die
jedoch auf andere Tage beziehungsweise Zeiten fallen können. Eine Verrechnung oder
Übernahme in einen Folgekurs ist nicht möglich.
§4 Kursteilnahme, Kursbeitrag und Laufzeiten, für abgeschlossene Kurse wird das
gesamte Kurshonorar am 1. Unterrichtstag fällig. Der Unterricht findet an den
festgelegten Terminen statt. Kein Unterricht findet während der Sommerferien, Ostern
einschließlich der Ferienwoche, vom 20.12. eines Jahres bis zum 05.01. des Folgejahres
sowie an den gesetzlichen Feiertagen statt. Alternativ bieten wir in den Sommerferien
ein Sommeraktivprogramm an, auf das jedoch kein rechtlicher Anspruch besteht.
Können Sie länger als 4 Wochen aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft
(maximal bis zum Ende des Mutterschutzes) nicht am Unterricht teilnehmen, können
Sie durch Vorlage eines ärztlichen Attestes beitragsfrei gestellt werden. Das Honorar für
Clubkurse beträgt 12 Monate und wird fortlaufend zum 1. eines jeden Monats im Voraus
per SEPA- Lastschrift eingezogen. Es wird auch dann fällig, wenn die Teilnahme am
Unterricht nicht erfolgt. Ein erfolgreiches Tanztraining kann nur bei regelmäßiger
Teilnahme erzielt werden. Ohne monatliche SEPA-Lastschrift ist der Mitgliedsbeitrag für
2 Monate im Voraus zu entrichten. Bei Rücklastschriften behalten wir uns eine
Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro vor.
§5 Mindestteilnehmerzahl, Absage von Kursen, wir behalten uns vor, Kurse
abzusagen, wenn zum angegebenen Termin eine zu geringe Teilnehmerzahl vorhanden
ist. Vorliegende Anmeldungen können umgebucht oder auf eine Warteliste gesetzt
werden. Bereits erfolgte Zahlungen werden als Gutschrift gebucht.
§6 Gutscheine können in den Räumlichkeiten des Tanzstudios „imTakt“ erworben
werden. Der Gutschein hat nach Zahlungseingang eine Gültigkeit von 3 Jahren und ist
nicht personenbezogen. Zur Einlösung ist jedoch nur derjenige berechtigt, der die
Gutscheinnummer vorweisen kann.
§7 Datenschutz und Bilder, wir erheben personenbezogene Daten, um den
Teilnehmenden auf Anfrage Kursangebote anbieten zu können. Die Überlassung erfolgt
auf freiwilliger Basis. Diese Daten nutzen wir für die Kommunikation mit Ihnen unter
Erteilung Ihrer Einwilligung. Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns
gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Das Filmen und Fotografieren
im Unterricht sind nicht gestattet. Ausgenommen sind Film- und Fotoaufnahmen nach
Erlaubnis des Tanzlehrers. Die im Unterricht vermittelten Choreografien und Tanzinhalte
sind Eigentum des Tanzstudios „imTakt“ und es ist untersagt, diese an Dritte
weiterzugeben.
§8 Sonderkündigungsrecht, wir sind berechtigt die monatlichen Pauschalpreise
anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung sind Sie berechtigt, innerhalb einer Frist von 4
Wochen diesen Vertrag zum Ablauf des Folgemonats zu kündigen.
§9 Haftung, der Aufenthalt und das Tanzen in den Räumen des Tanzstudios „imTakt“
erfolgen auf eigene Gefahr. Für Garderobe sowie persönliche Gegenstände wird keine
Haftung übernommen.
§10 Schlussbestimmung, sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder
dessen Anhänge aus irgendwelchen Gründen als nichtig erweisen oder aus anderen
Gründen unwirksam sein, so gilt der Vertrag mit seinen restlichen Bestimmungen
vollumfänglich weiter. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke. Die ganzen oder
teilweise unwirksamen Bestimmungen oder die Regelungslücke sollen durch
Regelungen ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahekommt.
